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Umweltrichtlinien

Wichtige Umweltinformationen:

EU-Richtlinie 2011/65/EU und ElektroStoffV

Am 21.07.2011 ist die sogenannte RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Alle ab diesem Datum verbauten Teile in Neugeräten müssen der RoHS-Richtlinie entsprechen. Am 31.03.2015 wurde mit der Richtline (EU) 2015/863 (RoHS 3) die Liste der Stoffbegrenzungen nochmals erweitert, die ab 22.07.2019 anzuwenden ist. In Deutschland wurde die RoHS-Richtlinie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV) umgesetzt.

Stoffliste gemäß RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2):

  • Blei (Pb), 0,1 %
  • Quecksilber (Hg), 0,1 %
  • Cadmium (Cd), 0,01 %
  • sechswertiges Chrom (Cr VI), 0,1 %
  • Polybromierte Biphenyle (PBB), 0,1 %
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE), 0,1 %

Erweiterung der Stoffliste gemäß Richtlinie (EU) 2015/863 (RoHS 3):

  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), 0,1 %
  • Benzylbutylphthalat (BBP), 0,1 %
  • Dibutylphthalat (DBP), 0,1 %
  • Diisobutylphthalat (DIBP), 0,1 %


Pollin Electronic erfüllt die Verpflichtungen aus der ElektroStoffV. Bereits zum Inkrafttreten der Vorgänger-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) am 01.07.2006 hat Pollin Electronic die RoHS-Konformität für alle betroffenen Artikel im Sortiment umgesetzt. Alle Angaben bezüglich der RoHS-Konformität beruhen auf Herstellerinformationen.

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und die ElektroStoffV gelten für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt. Ausnahmen davon sind Bau- oder Ersatzteile für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die erstmals vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden. Pollin Electronic wird auch weiterhin Bauteile als Ersatzteile für Reparaturen von Altgeräten anbieten. Im Sinne des Umweltschutzes können Altgeräte somit repariert werden und eine vorzeitige Entsorgung wird dadurch verhindert.

Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Kennzeichen Am 24.10.2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Sinne des ElektroG zählen alle Geräte, die mit nebenstehender Kennzeichnung versehen sind.

Die nebenstehende Kennzeichnung "durchgestrichene Mülltonne" bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Haus-/Restmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Sie können darüber hinaus Elektro-Altgeräte (unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts bei Pollin Electronic), die in keiner Abmessung länger als 25 cm sind, bei der DHL zum Rückversand aufgeben. Hierfür stellen wir Ihnen kostenfrei unter altgeraete.entsorgung@pollin.de oder telefonisch unter + 49 (0) 8403 920 945 ein Rücksendeetikett zur Verfügung. Das Altgerät schicken Sie bitte an folgende Adresse: Elektro-Altgeräte, Pollin Electronic GmbH, Service Center, Max-Pollin-Str. 1, 85104 Pförring. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Verpackung des Altgeräts insbesondere bei Lampen (z.B. Gasentladungslampen), so dass ein Zerbrechen möglichst vermieden wird und eine mechanische Verdichtung oder Bruch ausgeschlossen werden kann. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.

Wir sind gesetzlich zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Dabei muss das Neugerät im Wesentlichen funktionsgleich mit dem Altgerät sein. Die Rücknahmepflicht mit einer kostenlosen Abholung besteht für folgende Kategorien:

  • Wärmeüberträger (z.B. Klimageräte, Kühlschränke usw.)
  • Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100cm² enthalten (z.B. Fernseher, PC-Monitore usw.)
  • Geräte bei denen mindestens einer der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, sozusagen Großgeräte (z.B. Scooter, Werkzeuge usw.)


Sie können im Bestellvorgang auf den Fax-Bestellsteinen, den Bestellkarten und in unserem Webshop folgende Checkbox „☐ Ja, ich beabsichtige bei/nach Auslieferung des neuen Elektro-/Elektronikgerätes ein Altgerät zurückzugeben, das im Wesentlichen funktionsgleich ist.“ auswählen. Wir kümmern uns dann um die Abwicklung und kostenlosen Abholung des Altgeräts.

Altbatterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an der Sammelstelle bzw. Rückversand von diesem zu trennen. Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

Selbstverständlich unterstützt auch Pollin Electronic als verantwortungsbewusster Hersteller diesen Umweltgedanken. Wir kennzeichnen alle von uns als Hersteller in Umlauf gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte mit der Elektronik-Registrierungsnummer WEEE-Reg.-Nr. DE 56564606

Informationen zum Batteriegesetz (BattG)

Kennzeichen Wir sind laut BattG dazu verpflichtet, Sie über die Regelungen und Pflichten zur Entsorgung und Rücknahme gebrauchter / defekter Batterien und Akkus zu informieren.
Artikel/Produkte mit der nebenstehende Kennzeichnung "durchgestrichene Mülltonne" dürfen nicht über den Haus-/Restmüll entsorgt werden.

Endverbraucher sind zur Rückgabe von gebrauchten / defekten Batterien und Akkus verpflichtet. Diese können Sie unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde, bei uns oder überall abgeben, wo diese verkauft werden. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Diese Regelung gilt auch, wenn Batterien oder Akkus bereits in Geräten verbaut sind (z.B. Notebooks).

Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, unter der das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalles steht (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei).

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